Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen von der DomoLytik, Institut für Gebäude- und Innenraumanalytik GmbH (nachfolgend DomoLytik genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Mit der Auftragsbestätigung an DomoLytik gelten deren AGB als anerkannt, wenn nicht der Auftraggeber bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. Änderungen der AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. AGB von Auftraggebern entfalten keine Rechtswirkungen.
II. Allgemeine Bestimmungen
1. Umfang und Ausführung von Leistungen
Die Leistungen von DomoLytik ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Schriftform gilt für alle Vereinbarungen, eingeschlossen Nachträge, Änderungen und Nebenabreden. DomoLytik behält sich eine mündliche Auftragsbestätigung vor. Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch DomoLytik verbindlich. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner von DomoLytik ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Betriebs- und sonstige von DomoLytik nicht zu vertretende Störungen bei DomoLytik oder deren Lieferanten oder deren Kooperationspartner sowie deren Folgen befreien DomoLytik für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Solche Ereignisse berechtigen DomoLytik ferner unter Ausschluss jeglicher Ersatzpflicht, vertragliche Leistungen nicht zu erbringen. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird DomoLytik den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. DomoLytik ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen.
2. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.Falls DomoLytik Umstände bekannt werden, die auf eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder auf Zahlungsunfähigkeit hinweisen, kann DomoLytik seine Lieferungen und Leistungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Dies gilt auch, falls die Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung und Leistung oder nach einer oder mehreren Teillieferungen bekannt werden sollten. Falls der Kunde die Vorauszahlung ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist DomoLytik zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadensersatzrecht für DomoLytik ohne weitere Voraussetzungen. Mit Zugang der Rücktrittserklärung werden sämtliche offenen Rechnungen und Vergütungsansprüche von DomoLytik sofort fällig und zahlbar.
3. Aufrechnung
Gegen Ansprüche von DomoLytik kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.
III. Dienst- und Werkleistungsbedingungen
1. Preise
Der Preis wird für jeden Auftrag oder projektbezogen von DomoLytik vereinbart. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf Schätzung des erforderlichen Leistungsumfangs und sind daher unverbindlich. Preiserhöhungen wegen gestiegenen Personal- oder Materialaufwandes bleiben vorbehalten. Ausgenommen sind Festpreisabsprachen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
2. Leistungen, Nacherfüllung bei Leistungsmängeln, Anzeigeverpflichtung bei Mängeln
DomoLytik erbringt seine Leistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und die in den Normen, Merkblättern und sonstigen Vorschriften in der jeweiligen Fassung angegeben sind.
Einwendungen gegen den Inhalt eines Gutachtens sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft gelten für den Auftraggeber die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB auch für Werk- und Dienstleistungsverträge von DomoLytik.
Der Anspruch auf Nacherfüllung bei Mängeln muss von dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber gewährt DomoLytik zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Auftraggeber diese, ist DomoLytik von der Nacherfüllung befreit.
Der Auftraggeber darf in allgemeiner, bei Privatkunden in anonymisierter Form als Referenz genannt werden.
Im Übrigen gelten bei Vorliegen eines Mangels die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden unter Beschränkung auf das in Abschnitt I. Ziffer 3 dieser AGB geregelte Maß.
3. Haftung
DomoLytik haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes wegen einer Garantie, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
Im Übrigen haftet DomoLytik, sofern der Auftraggeber ein anderes Unternehmen ist
1. bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) verletzt worden ist.
2. bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht unter Satz 1 fallen, der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Eine etwaige persönliche, gleich aus welchem Rechtsgrund beruhende Haftung der Erfüllungsgehilfen von DomoLytik gegenüber dem Auftraggeber ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Der Pflichtverletzung von DomoLytik steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
3. Bei den im Rahmen des Qualitätssiegels "Gesunde Immobilie" erstellten Unterlagen handelt es sich nicht um ein Sachverständigengutachten, sondern um eine Schadstoff-Ersteinschätzung, bei der die für die jeweiligen Gebäudeklasse typischen und für einen Gebäudesachverständigen offensichtlichen Belastungsquellen bewertet werden, aber nicht nach versteckten Belastungsquellen gesucht wird und keine dafür eventuell notwendigen Bauteilöffnungen vorgenommen werden.
4. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen, bspw. bei Dienstleistungen, und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, d.h. für Nacherfüllungsansprüche, Selbstvornahme nebst Ersatz erforderlicher Aufwendungen und für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, beträgt zwölf Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung aus Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit. Sind Teilleistungen oder -abnahmen durchgeführt worden, beginnt die Verjährung mit Ablieferung der jeweiligen Teilleistung bzw. mit der Teilabnahme.
5. Schutz der Arbeitsergebnisse / Geheimhaltung / Veröffentlichungen
Die speziellen, für den jeweiligen Auftraggeber ermittelten Prüfergebnisse sind Eigentum des Auftraggebers und werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn auf Wunsch oder mit Einwilligung des Auftraggebers. DomoLytik verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erarbeitet wurden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene Informationen werden vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt bzw. zugänglich oder sie waren DomoLytik bereits bekannt oder sie sind DomoLytik, ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht, von Dritten bekannt gegeben worden.
DomoLytik behält an den erbrachten Leistungen - soweit diese hierfür geeignet sind - das Urheberrecht. Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrages gefertigten Schriftstücke oder Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung und für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten, Attesten und Zertifikaten von DomoLytik zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von DomoLytik. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung erfolgte werbende Verwendung des Namens / der Firma von DomoLytik in der Öffentlichkeit und / oder gegenüber Dritten.
6. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung
Falls im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden Proben so lange gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer Aufbewahrung nach dem Stand der Technik eine Auswertung zulässt, jedoch nicht länger als bis zum Ablauf der nachfolgend genannten Fristen.
Amtliche Gegenproben werden bis zum Ablauf der amtlichen Versiegelung, längstens jedoch zwölf Monate nach Postausgang des Prüfberichtes sachgerecht gelagert.
Alle anderen Proben werden, soweit deren Beschaffenheit dies zulässt, maximal drei Monate aufbewahrt. Nach dieser Zeit werden Proben gemäß Infektionsschutzgesetz entsorgt. Eine weitergehende Lagerung als Rückstellprobe über diesen Zeitraum hinaus muss vertraglich geregelt werden. Eine Rücksendung von Proben erfolgt nur auf besondere Anforderung innerhalb der Aufbewahrungsfrist und auf Kosten des Kunden.
7. Stornobedingungen
Bei Stornierung einer Untersuchung im Zeitraum von 48 Stunden vor dem vereinbarten Mess- bzw. Begutachtungstermin werden die tatsächlich aufgelaufenen Kosten, jedoch mindestens eine Arbeitsstunde berechnet.
8. Gerichtstermine
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei allfälligen Gerichtsterminen in Zusammenhang mit den erteilten Aufträgen für die Kosten aufzukommen, insbesondere wird der Stundensatz für Arbeitsleistungen berechnet.
9. Datenverarbeitung
DomoLytik ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten des Kunden, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag bedürfen der Einwilligung von DomoLytik. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz von DomoLytik Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile der Hauptsitz von DomoLytik. Die Rechtsbeziehung zwischen DomoLytik und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die Gewollten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beidseitiger Interessen am nächsten kommen.